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Verein • Infos

GEBÜHREN

Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder € 80,-- bzw. Jugendliche € 30,-- jährlich.
Benützung des Fluggeländes durch Nichtmitglieder € 10,-- pro Tag oder € 120,-- jährlich.
Einmalige Beitrittsgebühr € 75,-- bzw. Jugendliche € 35,-- , bei aktiven Eltern entfällt diese Mitgliedsbeitrag.
Fördernde Mitglieder mindestens € 10,-- jährlich.
 

PLATZORDNUNG

Betriebszeiten für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor bzw. Elektroantrieb mit erhöhtem Lärmpegel:
An Samstagen sowie an Sonn- u. Feiertagen ausnahmslos in der Zeit von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 19.30 Uhr,
an Wochentagen in der Zeit von 09.00 - 19.30 Uhr.
Benützung des Flugplatzes nur durch Mitglieder des MFSC Rottenmann.
Alleinbenützung nach Ablegung der A u. B-Prüfung u. gültige Versicherung bzw. Mitgliedschaft AeroClub Sonderregelungen für Gastflieger sind möglich - Versicherungsnachweis ist erforderlich !
Vor Aufnahme des Flugbetriebes ist eine Eintragung im Flugtagebuch vorzunehmen - auf die Benützung der Frequenztafel wird hingewiesen !
Jedes Flugmodell mit Verbrennungsmotor muß mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgestattet sein, die Lärmentwicklung darf 84dBA nicht übersteigen - Lärmmessungen werden fallweise durchgeführt.
Es dürfen nur zwei Motorflugmodelle gleichzeitig in der Luft sein - eine vorherige Absprache der beiden Piloten ist unbedingt erforderlich.
Der Bereich südlich der Flugplatzhütte darf grundsätzlich nicht überflogen werden, ausgenommen mit Segelflugmodellen in ausreichender Sicherheitshöhe.
Als nördliche Grenze sollte der Paltenbach betrachtet werden - ein Überfliegen der Eisenbahn und der Wohnsiedlung nördlich der Eisenbahn ist untersagt !
Flugfiguren quer zum Platz, d.h. in Nord-Süd Richtung, sowie das Überfliegen von Personengruppen ist ebenso ausnahmslos verboten !
Jeder Pilot muss sich seiner Verantwortung gegenüber Zuschauern, seinen Vereinskollegen und dem Verein bewusst sein und die o.g. Punkte beachten !